// Allgemeine Geschäftsbedingungen

DOWNLOAD // Stand: 01.03.2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARZBERGER&KRÜGER GbR | Kommunikations- & Medienagentur

(im Folgenden ARZBERGER&KRÜGER oder Agentur)

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerk—Vertrag. Erbrachte Werke im Sinne von § 2 Abs. UrhG genießen Urheberschutz. ARZBERGER&KRÜGER ist berechtigt, die Nut-zung dieser Werke an der Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen auszu-richten.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestim-mungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch vonTeilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, eine Ver-tragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag über Designleistungen SDSt/AGD übliche Ver-gütung als vereinbart.
1.4 ARZBERGER&KRÜGER überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erfor-derlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftli-chen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergü-tung über.
1.5 ARZBERGER&KRÜGER hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken durch eine Sig-natur als Urheber genannt zu werden. Im Einzelfall kann hierbei auf gesonderte Wünsche des Auftraggebers eingegangen werden.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrech-ten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des vom Kunden un-terzeichneten Angebotes. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen ge-nutzt, so ist ARZBERGER&KRÜGER berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten Vergütung zu verlangen.
2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die
ARZBERGER&KRÜGER für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht aus-drücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.5 Jeder Entwurf beinhaltet eine Korrekturstufe, sofern im Angebot nicht anderes ausgewie-sen ist. Reinzeichnungen beinhalten keine vorgesehenen Korrekturstufen. Weitere Korrektur-stufen werden jeweils nach Aufwand berechnet.

3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, bei Ablieferung des Werkes oder ent-sprechend der im jeweiligen Angebot aufgeführten Zahlungsbedingungen fällig. Sie ist ohne Abzug und bis zum auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.2 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, erfordert er für die Agentur hohe finanzielle Vorleistungen oder ist der Auftraggeber Neukunde bei ARZBERGER&KRÜGER, so sind an-gemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftrags-erteilung, 30% bei Lieferung und 20% nach Endabnahme oder Fertigstellung.
3.3 Unvorhergesehene Verzögerungen oder bei Kündigung des Auftragsverhältnisses werdenabgeschlossene Phasen vollständig und laufende Phasen nach bereits geleistetem Aufwand berechnet.
3.4 ARZBERGER&KRÜGER ist berechtigt, für Produktionskosten von Druckerzeugnissen oder Werbemitteln beim Auftraggeber nach eigenem Ermessen Vorkasse zu verlangen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Sonderleistungen in diesem Sinne sind bei-spielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudien, Bildre-cherchen, Materialsichtungen oder Drucküberwachung.
4.2 ARZBERGER&KRÜGER ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleis-tungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ver-pflichtet sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung derAgentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur im Innenver-hältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die An-fertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sindvom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unter-nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
ARZBERGER&KRÜGER GbR.
5.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, außer es ist anderes vereinbart.
5.3 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftrag-geber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.4 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftrag-gebers.
5.5 ARZBERGER&KRÜGER ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computererstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Heraus-gabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vor-heriger Zustimmung der Agentur geändert werden.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinba-rung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist ARZBERGER&KRÜGER berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende An-weisungen zu geben. Die Agentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur mindestens 5einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. ARZBERGER&KRÜGER ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung
7.1 ARZBERGER&KRÜGER haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 ARZBERGER&KRÜGER verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern ARZBERGER&KRÜGER notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. ARZBERGER&KRÜGERhaftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch denAuftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Rein-zeichnungen (für Druck, Produktion etc.), entfällt jede Haftung der Agentur. Mehrkosten auf-grund von Fehlproduktionen durch später gefundene Inhaltsfehler etc. trägt der Auftraggeber. Die Freigabe ist schriftlich zu erteilen und erfolgt unter Kenntnisname und Zustimmung derAGB der ARZBERGER&KRÜGER GbR.
7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet ARZBERGER&KRÜGER nicht.
7.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
7.8 Die Agentur ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist ARZBERGER&KRÜGER nicht verpflichtet, Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu über-prüfen. Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der küns-tlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
ARZBERGER&KRÜGER behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9. Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz. Gerichtsstand ist Meißen. Dies gilt auch für ein gerichtli-ches Mahnverfahren.

10. Sonstiges
10.1 Für Rechtsbeziehungen mit den Vertragspartnern gilt deutsches Recht. Sollte eine odermehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon dieWirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Nebenabreden, Änderungen und Ergän-zungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von ARZBERGER&KRÜGER schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.