// Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARZBERGER&KRÜGER GbR | Kommunikations- & Medienagentur
(im Folgenden
ARZBERGER&KRÜGER oder Agentur)
1. Urheberrecht und
Nutzungsrechte
1.1 Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein
Urheberwerk—Vertrag. Erbrachte Werke im Sinne von § 2 Abs. UrhG genießen
Urheberschutz. ARZBERGER&KRÜGER ist berechtigt, die Nut-zung dieser
Werke an der Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
auszu-richten.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestim-mungen des Urheberrechtsgesetzes gelten
auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der
Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch vonTeilen ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur,
eine Ver-tragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem
Tarifvertrag über Designleistungen SDSt/AGD übliche Ver-gütung als
vereinbart.
1.4 ARZBERGER&KRÜGER überträgt dem Auftraggeber die
für den jeweiligen Zweck erfor-derlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftli-chen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergü-tung über.
1.5 ARZBERGER&KRÜGER
hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken durch eine Sig-natur
als Urheber genannt zu werden. Im Einzelfall kann hierbei auf gesonderte
Wünsche des Auftraggebers eingegangen werden.
1.6 Vorschläge des
Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf
die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.
Vergütung
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der
Einräumung von Nutzungsrech-ten eine einheitliche Leistung. Die
Vergütung erfolgt auf der Grundlage des vom Kunden un-terzeichneten
Angebotes. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte
eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt
die Vergütung für die Nutzung.
2.3 Werden die Entwürfe später oder
in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen ge-nutzt, so ist ARZBERGER&KRÜGER
berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu
stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die
Nutzung und der ursprünglich gezahlten Vergütung zu verlangen.
2.4
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die
ARZBERGER&KRÜGER
für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht
aus-drücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.5 Jeder Entwurf
beinhaltet eine Korrekturstufe, sofern im Angebot nicht anderes
ausgewie-sen ist. Reinzeichnungen beinhalten keine vorgesehenen
Korrekturstufen. Weitere Korrektur-stufen werden jeweils nach Aufwand
berechnet.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist,
soweit nicht anders vereinbart, bei Ablieferung des Werkes oder
ent-sprechend der im jeweiligen Angebot aufgeführten Zahlungsbedingungen
fällig. Sie ist ohne Abzug und bis zum auf der Rechnung ausgewiesenen
Fälligkeitsdatum zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen
abgenommen, so ist eine
entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.2
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, erfordert er für die
Agentur hohe finanzielle Vorleistungen oder ist der Auftraggeber
Neukunde bei ARZBERGER&KRÜGER, so
sind an-gemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 50% der
Gesamtvergütung bei Auftrags-erteilung, 30% bei Lieferung und 20% nach
Endabnahme oder Fertigstellung.
3.3 Unvorhergesehene Verzögerungen
oder bei Kündigung des Auftragsverhältnisses werdenabgeschlossene Phasen
vollständig und laufende Phasen nach bereits geleistetem Aufwand
berechnet.
3.4 ARZBERGER&KRÜGER ist berechtigt, für
Produktionskosten von Druckerzeugnissen oder Werbemitteln beim
Auftraggeber nach eigenem Ermessen Vorkasse zu verlangen.
4.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen werden
nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen
SDSt/AGD gesondert berechnet. Sonderleistungen in diesem Sinne sind
bei-spielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen,
Manuskriptstudien, Bildre-cherchen, Materialsichtungen oder
Drucküberwachung.
4.2 ARZBERGER&KRÜGER ist berechtigt, die zur
Auftragserfüllung notwendigen Fremdleis-tungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ver-pflichtet sich,
der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im
Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
derAgentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die
Agentur im Innenver-hältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört
insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische
Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die
An-fertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen,
Satz und Druck etc. sindvom Auftraggeber zu erstatten.
4.5
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag
zu unter-nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom
Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
ARZBERGER&KRÜGER
GbR.
5.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, außer es ist
anderes vereinbart.
5.3 Die Originale sind daher nach angemessener
Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nichtausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftrag-geber
die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale
notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
unberührt.
5.4 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf
Gefahr und Rechnung des Auftrag-gebers.
5.5 ARZBERGER&KRÜGER ist
nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computererstellt
wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die
Heraus-gabe von Computerdaten, so
ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem
Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur
mit vor-heriger Zustimmung der Agentur geändert werden.
6.
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung
der Vervielfältigung sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.
6.2
Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinba-rung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist
ARZBERGER&KRÜGER berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende An-weisungen zu geben. Die
Agentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten
Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur mindestens 5einwandfreie
ungefaltete Belege unentgeltlich. ARZBERGER&KRÜGER ist berechtigt,
diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1
ARZBERGER&KRÜGER haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen
Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
7.2 ARZBERGER&KRÜGER verpflichtet sich, seine
Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus
haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern
ARZBERGER&KRÜGER notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind
die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
ARZBERGER&KRÜGERhaftet nur für eigenes Verschulden und nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Mit der Genehmigung von
Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch denAuftraggeber
übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und
Bild.
7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte,
Reinausführungen und Rein-zeichnungen (für Druck, Produktion etc.),
entfällt jede Haftung der Agentur. Mehrkosten auf-grund von
Fehlproduktionen durch später gefundene Inhaltsfehler etc. trägt der
Auftraggeber. Die Freigabe ist schriftlich zu erteilen und erfolgt unter
Kenntnisname und Zustimmung derAGB der ARZBERGER&KRÜGER GbR.
7.6
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet ARZBERGER&KRÜGER nicht.
7.7
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen.
Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
7.8
Die Agentur ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht
verantwortlich. Insbesondere ist ARZBERGER&KRÜGER nicht
verpflichtet, Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu über-prüfen.
Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch
nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich
der Kunde, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und Kosten zu
ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
8.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht
Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der küns-tlerischen
Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder
nach der Produktion Änderungen, so
hat er die Mehrkosten zu tragen.
ARZBERGER&KRÜGER behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.
Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz. Gerichtsstand ist
Meißen. Dies gilt auch für ein gerichtli-ches Mahnverfahren.
10.
Sonstiges
10.1 Für Rechtsbeziehungen mit den Vertragspartnern gilt
deutsches Recht. Sollte eine odermehrere der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
dieWirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Nebenabreden,
Änderungen und Ergän-zungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie
von ARZBERGER&KRÜGER schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch
für die Abbedingung der Schriftform.
